Stellenausschreibung: "Deutsch als Muttersprache" stellt Diskriminierung dar
Eine interessante Entscheidung hat das LAG Frankfurt getroffen. Danach sieht das LAG es als einen Verstoß gegen das AGG an, wenn ein Arbeitgeber in einer Stellenausschreibung Deutsch als Muttersprache verlangt und einen Bewerber, der fließend Deutsch spricht, bzw. über hervorragende Deutschkenntnisse verfügt, nicht einstellt. Die Anforderung sei eine unmittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft. Bewerber, die Deutsch also nicht als Muttersprache erlernt haben , würden wegen Ihrer Nichtzugehörigkeit zur deutschen Ethnie ausgeschlossen. Daraus ergibt sich also ein Schadenersatzanspruch gegen den Stellenausschreibenden.
Dieser wurde zu 2 Monatsgehältern verurteilt. Allerdings ist gegen die Entscheidung Revision beim BAG eingelegt worden. Die Entscheidung bleibt abzuwarten.