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Wann verjährt der Anspruch auf den Jahresurlaub?

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der gesetzliche Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub unter die Verjährungsfrist fällt, welche aber erst am Ende des Kalenderjahres beginnt, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat und der Arbeitnehmende den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. In einem konkreten Fall hat das Gericht einer Arbeitnehmerin Abgeltung von weiteren 76 Arbeitstagen zugestanden, da der Arbeitgeber seinen Hinweispflichten nicht nachgekommen war und somit der Anspruch nicht verfallen war. Hinweis: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Dezember 2022, Az. 9 AZR 266/20

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