Können Studienkosten als Betriebsausgabe abgesetzt werden?
Der Fall, über den das Finanzgericht Münster zu entscheiden hatte betraf einen Unternehmer, der seine Kinder als Minijobber angestellt hatte und als Arbeitgeber die Kosten des Studiums der Kinder voll übernahm. Die Frage, die das Gericht zu beantworten hatte war, ob der Unternehmer diese Kosten als Betriebsausgabe absetzen kann. Das Finanzgericht verneinte dies. Nach Ansicht des Gerichts überlagere die private Sphäre die arbeitsrechtliche Vereinbarung. Dies selbst für den Fal
Darf der Arbeitgeber Minijobber von der Betriebsrente ausschließen?
Hierüber hatte nun das Landesarbeitgericht München zu entscheiden. Die Richter entschieden, dass Minijobber nicht generell vom Zugang zur Betriebsrente ausgeschlossen werden können. Das LAG hat entgegend der bisherigen Auffassung des Bundesarbeitsgericht entschieden. Nach der Meinung der Münchener Richter sei die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgericht seit der Versicherungspflicht von Minijobbern überholt. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen. Es bleibt ab