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E-Auto: darf das Stromkabel über dem Gehweg verlaufen?

Die Sicherheit der Fußgänger und Fußgängerinnen geht vor. Mit dieser Begründung wies das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Klage eines E-Autobesitzers ab, der bei der Stadt eine Sondernutzung für den Gehweg beantragt hatte. Er wollte die Ladekabel für sein E-Fahrzeug in markierten Kabelbrücken über den Bürgersteig legen. Die Stadt lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass hier Stolperfallen entstehen würden (VG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.2.2022, Az.: 12 K 540/21.F).


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