Hat auch der Minijobber Anpruch auf Urlaub?
In der Praxis wird Minijobbern oftmals kein Urlaub gewährt. Es besteht hier Arbeitgeberseits die Meinung, jemand, der ggf. sowieso nur wenige Stunden oder nur an einem Tag die Woche beschäftigt ist, braucht doch nicht auch noch Urlaub. Falsch! Bei einem Minijob handelt es sich arbeitsrechtlich gesehen um ein Teilzeitarbeitsverhätnis, das lediglich steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten aufweist, deshalb haben auch Minijobber Anspruch auf Urlaub und können auch nicht freiwillig auf ihn verzichten. Selbstverständlich ist der Urlaub jedoch entsprechend herunter zu rechnen. Bei einer 5-Tage Woche hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf 20 Arbeitstage Mindesturlaub. Bei einem Minijobber kommt es darauf an, an wievielen Tagen er arbeitet, unabhängig von den täglichen Arbeitsstunden.
Die Formel lautet also: Arbeistage pro Woche x Mindesturlaubstage geteilt durch Werktage pro Woche.