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Blitzerapp auf dem Smartphone, ist das erlaubt?

Blitzerapp auf dem Smartphone, ist das erlaubt?

Wer während der Fahrt auf seinem Handy eine sogenannte ``Blitzerapp`` betriebsbereit aufgerufen hat, erfüllt den Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1b S.1 StVO. Das hat jüngst das OLG Celle entschieden. Was also tun, wenn man erwischt wird? Hier ist es Sache des Verteidigers, gegebenenfalls den Nachweis zu erbringen, dass die Blitzerapp entweder gerade nicht betriebsbereit war oder den Nachweis zu erbringen, dass es sich um das Handy des Beifahrers handelte und nur dieser die Funktion benutzt hat, den Fahrer aber nicht informiert hat


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