top of page

Hat der Arbeitgeber ein deutschlandweites Versetzungsrecht?

Das ist eine Frage, die sich gerade bei Unternehmen mit mehreren Standorten stellt. Oftmals regeln Arbeitsverträge, dass Arbeitnehmer auch an einem anderweitigen Arbeitsort eingesetzt werden können. Das könnte also bedeuten, dass ein in München eingestellter Arbeitnehmer problemlos nach Hamburg versetzt werden könnte. So einfach ist es aber nicht. Ein Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres an einenentfernten Arbeitsort versetzen. Will ein Arbeitgeber den Einsatzort verändern, muss der Arbeitgeber die Interessen und familiären Lebensverhältnisse des Beschäftigen berücksichtigen. Im zu entscheidenden Fall war der Arbeitnehmer Vater von 3 schulpflichtigen Kindern. Das LAG Schlesweig-Holstein entschied mit Urteil vom 26.08.2015 SA 157/ 15 zugunsten des Arbeitnehmers. Es hielt die Versetzung fürunzulässig.


bottom of page