Können Studienkosten als Betriebsausgabe abgesetzt werden?
Der Fall, über den das Finanzgericht Münster zu entscheiden hatte betraf einen Unternehmer, der seine Kinder als Minijobber angestellt hatte und als Arbeitgeber die Kosten des Studiums der Kinder voll übernahm. Die Frage, die das Gericht zu beantworten hatte war, ob der Unternehmer diese Kosten als Betriebsausgabe absetzen kann. Das Finanzgericht verneinte dies. Nach Ansicht des Gerichts überlagere die private Sphäre die arbeitsrechtliche Vereinbarung. Dies selbst für den Fall, dass sich die Kinder verpflichten, nach Abschluss des Studiums 3 Jahre im Betrieb des Vaters zu arbeiten. (FG Münster, Urteil vom 15.01.16, 4 K 201/13)