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Darf der Arbeitgeber Minijobber von der Betriebsrente ausschließen?

Hierüber hatte nun das Landesarbeitgericht München zu entscheiden. Die Richter entschieden, dass Minijobber nicht generell vom Zugang zur Betriebsrente ausgeschlossen werden können. Das LAG hat entgegend der bisherigen Auffassung des Bundesarbeitsgericht entschieden. Nach der Meinung der Münchener Richter sei die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgericht seit der Versicherungspflicht von Minijobbern überholt. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen. Es bleibt abzuwarten, ob das BAG seine Rechtssprechung ändert. Wichtig ist das Thema vor allem für Ver.di-Mitglieder, denn die Versorgungsordnung nimmt Minijobber pauschal aus der Betriebsrente heraus.

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