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Kann die Elternzeit per Telefax beantragt werden?

Kann die Elternzeit per Telefax beantragt werden?

Ein Telefax ist nicht ausreichend, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform für ein Verlangen nach Elternzeit zu wahren. Es führt sogar zur Nichtigkeit der Erklärung. Das hat dann ggf. zur Folge, dass die Schutzwirkung der Elternzeit nicht eintritt. Dann kann der Arbeitgeber, der während der Elternzeit einem Arbeitnehmer nicht kündigen darf, eine Kündigung aussprechen kann.

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