Wie wirkt sich eine Kurzunterbrechung des Arbeitsverhältnisses auf den Urlaub aus?
Gemeint sind die Fälle, in denen das Arbeitsverhältnis beispielsweise nur wenige Tage nicht besteht. Beispiel: Ein Arbeitnehmer kündigt zum 31. Mai 2016. Er entscheidet sich aber nach neuen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber dazu, die Firma doch nicht zu verlassen und tritt ab 05. Juni 2016 einen neuen Vertrag mit demselben Arbeitgeber an. Das BAG hat nun entschieden, dass das Arbeitsverhältnis dann als eine Einheit anzusehen ist. Nach dem Bundesarbeitsgericht sei dies jedenfalls dann anzunehmen, wenn die rechtliche Unterbrechung nur kurzfristig erfolgt und bereits vor Beendigung des ersten Arbeitsverhältnisses ein neues Folgearbeitsverhältnis vertraglich vereinbart wird. (BAG 20.10.2015, 9 AZR 224/14)