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Wieviel Zuschlag ist bei Nachtarbeit angemessen?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer im Falle der Nachtarbeit gem. § 6 Absatz 5 ArbZG einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen Zuschlag oder auf eine angemessene Anzahl freier Tage. In der Regel gilt ein Zuschlag in Höhe von 25 % aus dem Bruttostundenlohn als angemessen. Bei Dauernachtarbeit erhöht sich der Anspruch regelmäßig auf 30 %, so das BAG mit Urteil vom 09.12.2015, 10 AZR 423/14

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