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Hat ein Arbeitnehmer Ansprüche auf Schmerzensgeld, wenn sein dienstlicher facebook-account manipulie

Zunächst zum Fall: Der Arbeitnehmer arbeitete in einem Großraumbüro. Er vergaß sich bei facebook abzumelden. Während seines Urlaubs habe ein Kollege seinen Accout mit pornographischen Inhalt verknüpft. Der Arbeitnehmer verklagt den Arbeitgeber auf Schmerzensgeld. Mit Erfolg? Das LAG Hessen hat die Klage abgwiesen, da der Kläger nicht vorgetragen hatte, wann, von wo und mit welchen Inhalt der Kollege angeblich den Eingriff vorgenommen hatte. Es wurden nur Mutmaßungen vorgetragen. Tipp: Zum einen immer auf das Abmelden im sozialen Netzwerk achten. Sollte dennoch ein Eingriff geschehen, über den Betreiber der Plattform anfragen, wann und von wo aus die Posts erfolgt sind. Wird hierzu vorgetragen, ist ein Schmerzensgeld durchaus denkbar


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