Einschneidende Änderung zum Kindergeld ab 01.01.2016
Zum Beginn des kommenden Jahres wird das Kindergeld nicht nur leicht erhöht, es sind auch neue Voraussetzungen daran geknüpft.
In den vergangenen Jahren kam es zu einer recht beachtlichen Zahl von Doppelbezügen (Kindergeld wird von verschiedenen Institutionen zwei Mal für das gleiche Kind bezahlt), die erst der Bundesrechnungshof aufdecken konnte. Um das künftig zu verhindern, wird die Leistung nun für jedes Kind mit der Steueridentifikationsnummer verknüpft. Eine solche Nummer bekommt jedes Kind von Geburt an zugeteilt. Kindergeld wird ab 2016 nur noch dann ausbezahlt, wenn der Familienkasse (oder der sonstigen auszahlenden Behörde) die Nummer mitgeteilt wird.
Damit das auch wirklich funktionieren kann, gibt es eine recht großzügige Übergangsfrist bis zum 31.12.2016, bis zu der die Nummer nachgereicht werden kann. Verschiedene Berichte, wonach sofort ab 01.01.2016 die Leistung eingestellt wirde oder sogar Rückforderungen auftreten sollen, stimmen nicht. Aber Vorsicht: ist die Nummer nicht bis 31.12.2016 gemeldet, droht tatsächlich die Rückforderung für das ganze Jahr 2016!
Besonders zu beachten: die Familienkasse wird nicht dazu auffordern, die Nummer mitzuteilen. Wer das noch nicht getan hat (die Antragsformulare enthalten bereits seit einigen Jahren ein Feld für die Eintragung der ID-Nummer), muss selbst an die Übermittlung denken und sich darum kümmern.
Ist Ihnen die Steueridentifikationsnummer Ihres Kindes nicht bekannt, hilft dieser Link:
https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html