Begründet ein abgesenkter Bordstein ein Parkverbot?
Das dürfte eine Frage sein, die jeden ab und an im Straßenverkehr angeht. Grundsätzlich ist das Parken vor einer Bordsteinabsenkung unzulässig, so sagt es jedenfalls § 12 III Nr. 5 StVO. Allerdings steht im Gesetz nicht, was denn nun eine Bordsteinabsenkung ist. Wie lange muss sie sein? Das OLG Köln hatte sich hierzu schon vor Jahren geäußert. Danach sei davon auszugehen, dass nur ein Bordstein, der eine Fahrzeuglänge nicht überschreitet, ein Parkverbot begründen kann.
Anders nun das Kammergericht (KG 22.06.2015, Ws (B) 291/15): Auch ein Bordstein, der mehr als nur eine Fahrzeuglänge lang ist begründe ein Parkverbot, solange es in unmittelbarer Nähe einen Bordstein in regulärer Höhe gibt.